merke.ch

Benutzerdefinierte Suche
 
   
         
    Atomkatastrophen: GAU und Super-GAU    
          
   
    Home
     
    Links
     
   

Biologen
Leonardo da Vinci
Charles Darwin
Theodor Schwann
Mathias Schleiden
Johann Gr. Mendel
Aristoteles
Goethe
>> Übersicht >>

     
    Natural Scientists (en)
Albert Einstein
Johannes Kepler
>> Overview>>
     
   

Personen
Adolf Hitler
Albert Schweitzer
Alexander der Grosse
Angela Merkel
Angelina Jolie
Barack Obama
Friedrich Nietzsche
Gaddafi
Gandhi
Herta Müller
Marthin Luther King
Michael Jackson
Paris Hilton
Rihanna
Vladimir Putin

     
    Länder, Reisen, Sprachen
     
    Schule
Mathe
Biologie
Sinne
Gesundheit
Physik
Chemie
Deutsch
Geografie/Geologie
weitere Themen
     
    Energie
     
    Geld/Finanzwirtschaft
     
    Steine
Bearbeitung
Bedeutung
     
   

Dies und Das
Livestyle
ICT - Computer

     

 

Atomkraft-Katastrophe: Gau und Super-Gau

Hier Informationen zur Atomkatastrophe in Fukushima

Der GAU (grösster anzunehmender Unfall, Störfall, Auslegestörfall) ist somit der grösste Unfall, der bei der Planung einer kerntechnischen Anlage anzunehmen ist und dessen Beherrschbarkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen ist. Grundlage sind technisch-physikalische Modelle für einen technisch beherrschbaren Störfall. Es gibt aber Störfälle, die von solchen Modellen nicht erfasst werden und die zu einem technisch nicht mehr beherrschbaren Super-GAU führen (siehe auch Kernschmelze).

Der Begriff Auslegungsstörfall wird von staatlichen Stellen und Kraftwerksbetreibern der bekannteren Bezeichnung GAU vorgezogen. Er weist darauf hin, dass es sich um Störfälle handelt, die bereits durch Analysen in der Planungsphase berücksichtigt wurden und gegen die Kraftwerke redundant ausgelegt sind.

GAU (grösster anzunehmender Unfall)

Bei der Planung eines Kernkraftwerks müssen unterschiedliche Szenarien berücksichtigt werden. Es sind verschiedene Störfälle denkbar, die zur Freisetzung von strahlendem Material führen würden, wenn die Anlage nicht gegen einen solchen Unfall ausgelegt wäre. Bei deutschen Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktor wäre ein GAU beispielsweise ein Bruch der Hauptkühlmittelleitung mit massivem Kühlmittelverlust.
Da mit der Zeit neue Erkenntnisse über mögliche Unfallabläufe gewonnen werden, kann es notwendig sein, dass die Definition des GAU für ein bestimmtes Kernkraftwerk verändert wird. Der GAU ist also keine Konstante, sondern muss immer wieder neu bewertet werden. Das kann beispielsweise das Nachrüsten von zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen erforderlich machen oder gegebenenfalls bis zum Entzug der Betriebsgenehmigung führen.

Ein Beispiel dafür sind die Folgerungen aus dem Unfall in Three Mile Island im Jahr 1979. Dort entstanden durch eine chemische Reaktion von Wasser mit dem heissen Material des geschmolzenen Reaktorkerns innerhalb weniger Stunden etwa tausend Tonnen Wasserstoffgas. Diese Gasentwicklung war in der Auslegung der Kernkraftwerke bis dahin nicht berücksichtigt worden. Einige Jahre nach dem Unfall wurden die Betreiber deutscher Kernkraftwerke verpflichtet, Vorkehrungen gegen diese Gefahr zu treffen. Das geschah durch die Nachrüstung der Anlagen mit im Notfall zu betätigenden Ventilen (Wallmann-Ventil) und Rekombinatoren.
Eine Bedingung für die Genehmigung von kerntechnischen Anlagen ist der Nachweis, dass selbst im Falle des grössten anzunehmenden Unfalls (GAU) kein radioaktives Material der Anlage in die Umwelt gelangt.
 

Stand der Technik

Haftungsrechtlich ist der Betreiber einer technischen Anlage immer gefordert, diese auf dem Stand der Technik zu halten und nur dann und nur solange zu betreiben, wie der Stand der Technik nachgewiesen werden kann. Abweichungen von dieser Regel gelten haftungsrechtlich als grobe Fahrlässigkeit und sind durch Versicherungen nicht abgedeckt.
Im deutschen Atomrecht sind die Betreiber und die Genehmigungsbehörden befreit, die Erfüllung von Sicherheitsforderungen nach dem Stand der Technik nachzuweisen. Damit folgt die Atompolitik blank dem Opportunitätsprinzip. Keines der heute in Deutschland betriebenen AKW würde heute nach dem Stand der Technik eine neue Betriebsgenehmigung erhalten.


Super-GAU

Als Super-GAU wird ein Unfall bezeichnet, bei dem stärkere Belastungen auftreten als beim oben definierten Auslegungsstörfall.
Mit „Super“ wird angedeutet, dass die Folgen des GAU übertroffen werden.

Bei einer Freisetzung von Radioaktivität jenseits der gesetzlich festgelegten Grenzwerte ist daher nach Definition der Rahmen des GAU überschritten und ein Super-GAU eingetreten. Streng genommen erfüllt ein Unfall ab der INES-Stufe 5 diese Bedingung. Es ist jedoch in der Politik üblich, erst schwere und katastrophale Unfälle mit Super-GAU zu bezeichnen (INES 6 und INES 7). Bekanntestes Beispiel für einen Super-GAU war die Katastrophe von Tschernobyl.

In der Folge eines Super-GAU geht die wirtschaftliche Investition in ein AKW oder eine Wiederaufbereitungsanlage (WAA) durch eine unkontrollierte Kettenreaktion vollständig verloren, das AKW wird danach nicht mehr nutzbar sein. Hingegen sind die Folgen eines Super-GAU in der Regel beträchtlich und überschreiten die in der gesamten vorherigen Betriebszeit erwirtschafteten Betriebsgewinne. Zudem waren in allen bekannten Fällen die Versicherungen der Betreibers völlig unzureichend (soweit überhaupt vorhanden), um die Folgen zu entschädigen. Daher wird im Fall eines Super-GAU die Folgelast regelmässig von der gesamten Gesellschaft und dafür durch den Staatshaushalt getragen. Diese ökonomischen Belastungen werden in den Auslegungsmodellen im Sinne einer willkürlichen Verkürzung nach der Modelltheorie von Stachowiak sämtlich nicht berücksichtigt.
Unfälle vom Kaliber Super-GAU sind weltweit bekannt, beispielsweise von Windscale (WAA Sellafield) und Three Mile Island bei Harrisburg (beide INES 5), Tschernobyl (INES 7) und anderen Standorten. In allen Fällen waren die Auslegungskriterien für den Auslegungsstörfall ungeeeignet, um den Untergang der Investition und die bekannten Folgen für die Atmosphäre und die Umgebung des Standortes auszuschliessen. In der lokalen Wirkung macht ein Super-Gau den Standort und seine Umgebung unbewohnbar, wie beispielsweise in Prypjat auch an den Standorten von experimentellen offenen Kernwaffenexplosionen.

(verändert, nach Wikipedia)

  www.merke.ch | Impressum | Links | Kontakt