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Geldsysteme, Währung, Finanzwesen

Geld (abgeleitet vom indogermanischen ghel=Gold und dem Althochdeutschen gelt, Vergeltung, Vergütung, Einkommen‘ oder ,Wert‘ ) ist ein Begriff für ein Wertäquivalent. Geld kann in materieller oder immaterieller Form existieren; Geldmünzen und Banknoten stellen beispielsweise materielle Formen von Geld dar, während Bankguthaben und Kreditzusagen zu den immateriellen Geldformen gehören. Die in einem Staat üblicherweise verwendete Geldsorte bezeichnet man als Währung.
Im praktischen Gebrauch ist Geld ein Zwischentauschmittel, das sich von anderen Tauschmitteln dadurch unterscheidet, dass es nicht unmittelbar den Bedarf eines Tauschpartners befriedigt, sondern auf Grund allgemeiner Akzeptanz zu weiterem Tausch eingesetzt werden kann.
Geld ist ein Studienobjekt der Wirtschaftswissenschaften (im Rahmen der Fachrichtungen Geldtheorie und Geldpolitik), der Soziologie und der Philosophie.




Geldfunktionen


In der Volkswirtschaftslehre werden im Wesentlichen drei Funktionen des Geldes unterschieden:
Geld hat Zahlungsmittelfunktion. Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Geld vereinfacht den Tausch von Gütern und die Aufnahme und Tilgung von Schulden.
Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel. Um diesen Zweck erfüllen zu können, muss es seinen Wert dauerhaft behalten können.
Geld ist Wertmassstab und Recheneinheit. Der Wert einer Geldeinheit wird als Kaufkraft bezeichnet.




Geschichte des Geldes

Begehrte Güter wie Getreide, Muscheln, Kaurischnecken, Silber oder Gold wurden in der Vergangenheit als Zwischentauschmittel eingesetzt, hatten also eine Geldfunktion. Waren solche Güter allgemein geschätzt und in beschränkter aber ausreichender Menge verfügbar und nicht verderblich, konnten sie zu allgemein akzeptierten Tausch- und Zahlungsmitteln werden. Man spricht hier von Warengeld. Das Warengeld bestand entweder aus Naturgegenständen (Naturalgeld), Schmuckstücken (Schmuckgeld) oder allgemeinen Gebrauchs- und Nutzgegenstände z.B. Nutztieren.
Im Mittelalter gab es insbesondere im slawischen und skandinavischen Ostseeraum ausgeprägte Gewichtsgeldwirtschaften. Das Kennzeichen des Gewichtsgeldes ist es, nicht nach Anzahl oder Nennwert getauscht zu werden, sondern nach Gewicht. Insbesondere Silber und andere Metalle dienten als Gewichtsgeld. Dabei wurden oft nach Gewichtsbedarf zerteilten Barren, Schmuckstücke oder auswärtige Münzen eingesetzt. Auch die Münzen wurden hier allein nach Gewicht gehandelt. Käufer und Verkäufer bestimmten das massgebliche Gewicht durch Doppelwägung (Görmer 2006, 165).
Als weitere Form des Geldes entstand Kreditgeld, bei dem eine Forderung gegenüber einem Schuldner dazu genutzt wird, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Heutiges, von Geschäfts- und Zentralbanken geschaffenes Geld ist Kreditgeld und stellt eine Forderung gegenüber der jeweiligen Bank dar.


Unter dem Goldstandard des Deutschen Kaiserreiches war die Währungseinheit Goldmark dadurch definiert, dass 2790 Goldmark dem Wert von einem Kilogramm Feingold entsprachen.
Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts existierten in vielen Ländern Währungsstandards, die den Geldwert in den verwendeten Währungseinheiten als Wert einer feststehenden Menge des Edelmetalls Gold oder Silber definierten. Dies war häufig mit der Prägung und dem Umlauf von Kurantmünzen verbunden. Andere Zahlungsmittel wurden in der Regel vom jeweiligen Emittenten auf Verlangen in Kurantmünzen getauscht, deren Edelmetallmenge dem Nennwert der eingetauschten Zahlungsmittel entsprach.
In den meisten Ländern dominierten zunächst Silberstandards. Preise wurden in den jeweiligen, durch Silbermengen definierten Währungseinheiten angegeben. Im täglichen Zahlungsverkehr fanden sowohl Silberkurantmünzen als auch Scheidemünzen Verwendung. Während dieser Zeit umlaufende Goldmünzen hatten einen Kurs zum Silberkurantgeld, der auf den Kurszetteln der Börsenplätze ablesbar war. Goldmünzen hatten im Binnenland die Funktion von „Sondergeld“ bei der Bezahlung „höchstwertiger“ Güter und dienten als Handelsmünzen zur Bezahlung von Handelspartnern aus dem Ausland.
Die meisten Industriestaaten wechselten im 19. Jahrhundert zu einem Goldstandard. In Deutschland waren Banknoten zum Teil durch Gold, zum Teil durch gute Handelswechsel mit einer Fälligkeit von höchstens drei Monaten gedeckt. Banknoten der Reichsbank, Reichskassenscheine und Scheidemünzen wurden auf Verlangen bei den Reichsbank(haupt)kassen in Währungsgoldmünzen eingetauscht. Deutsche Privatbanken mit eigener Notenemission tauschten ebenfalls auf Verlangen von ihnen in Umlauf gebrachte Banknoten in Goldmünzen. Auf Grund der vor dem Ersten Weltkrieg herrschenden stabilen Währungsverhältnisse bestanden in Deutschland im täglichen Geldverkehr keine Kursunterschiede zwischen Gold-, Papier, Scheide- und Buchgeld. Auch war diese Zeit durch weitgehend stabile Wechselkurse zwischen den Goldstandardländern geprägt.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzichteten die meisten Staaten auf einen Währungsstandard. An die Stelle eines solchen Standards traten geldpolitische Massnahmen der Zentralbanken, die eine Preisniveaustabilität sicherzustellen sollen.
Natural- oder Warengeld
Natural- oder Warengeld war früher weit verbreitet und in allen Kulturen und Epochen vorzufinden. Es waren wertvolle, nützliche oder schöne Dinge. Zum Beispiel Steingeld in Mikronesien, Ring- und Schmuckgeld in Neu-Guinea und im Süd-Pazifik, Schnecken- oder Muschelgeld in Afrika und China, Kleidergeld (beispielsweise Pelze) in Nordamerika und Metallgeld in allen Regionen. Weiter dazu zählen Rinder, Kamele, Ziegen, Felle, Dolche, Spaten, Schmuckringe, besondere Steine, Salz und vieles mehr. Zum Warengeld gehörten auch Schnecken, insbesondere Kaurischnecken, die in der Mitte des 20. Jahrhunderts in Afrika, Südasien und auf den Südseeinseln noch weit verbreitet in Gebrauch waren. In Tibet wurde noch bis zum Einmarsch der Chinesen im Jahr 1950 vielfach mit Gerste oder Weizen bezahlt.
Mit der Entdeckung, dass manche dieser Dinge immer wieder weitergegeben, aber nicht mehr als Nutzgüter gebraucht wurden, wurden kleine und wesentlich weniger wertvolle Nachbildungen dieser Gegenstände als Zahlungsmittel verwendet. So kam es beispielsweise zu Messergeld, Spatengeld und Ähnlichem.
Das erste Falschgeld waren aus Knochen, Gestein oder Jade nachgeahmte Muscheln, als diese etwa 2.000 v. Chr. das erste chinesische Zahlungsmittel waren.
Dies sind Formen prämonetären Zahlungsverkehrs. Aspekte der Zählbarkeit, der Lagerfähigkeit und der leichten Transportierbarkeit spielten bereits früh eine Rolle bei der Wahl des Materials, auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Werte aufzubewahren. Diesem Bedürfnis entsprachen Barren oder Drähte aus Bronze oder Silber, die sehr werthaltig und leicht aufzubewahren waren.


Münzgeld



Die ersten Münzen wurden im 7. Jahrhundert v. Chr. von den Lydern geschlagen. Münzen erleichterten den Handel wesentlich. Sie hatten den Vorteil, immer gleiche Grösse, gleiches Gewicht und gleiches Aussehen zu besitzen und statt gewogen abgezählt werden zu können.
Während bei Kurantmünzen der Münzwert dem Wert des verwendeten Edelmetalls entspricht, ist bei Scheidemünzen ähnlich wie bei Banknoten der Wert einer Münze als Zahlungsmittel höher als der Materialwert. Kurantmünzen sind Warengeld, bei Scheidemünzen handelt es sich hingegen um Kreditgeld.
Das Greshamsche Gesetz - „Das schlechte Geld verdrängt das gute.“ - beschreibt, welche Auswirkungen es hat, wenn Marktteilnehmer durch gesetzliche Vorschriften dazu gezwungen werden, Geld mit geringerem Wert als Zahlung für Waren und Dienstleistungen ohne Preisaufschlag gegenüber der Zahlung mit Geld von höherem Wert zu akzeptieren. Wenn beispielsweise aus Gold und Silber bestehende Kurantmünzen als Zahlungsmittel üblich sind, durch ein Gesetz ein Wertverhältnis zwischen Gold und Silber festgelegt wird und dieses Verhältnis nicht den Marktpreisen der Edelmetalle entspricht oder die Marktpreise sich ändern, hat dies zur Folge, dass Marktteilnehmer zum Bezahlen die Münzen mit geringerem Wert verwenden, Preise sich an den Münzen mit geringerem Wert orientieren und die Münzen mit höheren Wert aus dem Umlauf verschwinden.
Unter freiem Wettbewerb hingegen kann sich „gutes Geld“ gegenüber „schlechtem Geld“ durchsetzen. So wurden in England zu Beginn der Industriellen Revolution von privaten Münzprägeanstalten in Umlauf gebrachte Kupfermünzen gegenüber Kupfermünzen der königlichen Münzprägeanstalt bevorzugt, da die von privaten Unternehmern geprägten Münzen eine höhere Prägequalität aufwiesen und damit fälschungssicherer waren, in ausreichender Menge verfügbar waren, und die Emittenten im Gegensatz zur königlichen Münzprägeanstalt die Kupfermünzen auf Verlangen wieder in Goldmünzen oder Banknoten der Bank of England eintauschten.
 

Papiergeld

Papiergeld entstand im 11. Jahrhundert in China als Stellvertreter für Münzgeld. Es war ursprünglich nicht als Ergänzung zu Münzen gedacht, sondern als deren Ersatz bei Mangel an Münzen. Papiergeld waren Wertpapiere mit der Aufforderung an ihren Herausgeber, dem Inhaber auf Verlangen den Gegenwert in Münzen auszuzahlen.
In Europa wurde Papiergeld erst viel später eingeführt; so fand die erste Ausgabe von Papiergeld 1483 in Spanien statt, damals jedoch noch als (vorübergehender) Ersatz für fehlendes Münzgeld. Die Bank von Amsterdam begann ab 1609 mit der Schaffung von Buchgeld, ging hierbei aber sehr umsichtig vor, indem das Geldinstitut jahrzehntelang auf jederzeit ausreichende Deckung durch Münzen achtete. Am 16. Juli 1661 waren durch die Bank von Stockholm, einer privaten Notenbank, die ersten offiziellen Banknoten in Europa emittiert worden – jedoch mangels Vertrauens mit mässigem Erfolg. In grossem Stil wurde Papiergeld erstmals in Frankreich unter Finanzminister John Law in der kurzen Zeitspanne von 1718 bis 1720 verwendet; diese Episode endete jedoch in einem Fiasko. Weitere Etappen in Europa waren zum Beispiel die sächsischen und preussischen Staatspapier- und Tresorscheine des 18. Jahrhunderts, die Banknoten der Wiener Währung um 1800 sowie die Assignaten der französischen Revolutionszeit um 1791. Ab dem 19. Jahrhundert wurde die Banknote allgemein in Deutschland als Zahlungsmittel neben der Münze akzeptiert.

Während der Hyperinflation von 1914 bis 1923 haben einzelne deutsche Städte Notgeld als Ersatz für Zentralbanknoten herausgegeben.
Das Vertrauen in Papiergeld beruhte ursprünglich darauf, dass es von jedermann jederzeit in Kurantmünzen umgetauscht werden konnte. Dieses Vertrauen war durch ausreichende Bestände an Kurantmünzen in den Schatzkammern des Herausgebers begründet und wurde durch verbale Zusicherung eines Umtauschrechtes meist auf der Banknote in Textform bekräftigt. Papiergeld, welches nicht durch Gold oder Silber gedeckt war, wurde durch gute Handelswechsel gedeckt. Während der Zeit des Goldstandards war eine solche Deckung in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
Die Geldausgabe des heutigen Eurosystems ist im Gegensatz dazu an keinerlei Deckungsvorschriften gebunden. Die Europäische Zentralbank (EZB) verwendet unter anderem Forderungen gegenüber Kreditinstituten als Deckung. Möchten Kreditinstitute Geld von der EZB erhalten, verlangt diese zentralbankfähige Sicherheiten, zu denen sie beispielsweise Schuldtitel der öffentlichen Hand zählt. Seitens der Zentralbank besteht keine Verpflichtung, die von ihr herausgegebenen Banknoten auf Verlangen in eine festgelegte Menge Gold oder Silber einzutauschen.
Da Papiergeld ohne grosse Kosten hergestellt werden kann, ist es in Verbindung mit einem Geldschöpfungsmonopol und auf dem Wege der Erklärung von Papiergeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel möglich, es im Übermass in Umlauf zu bringen. Dies führt zu Preissteigerungen und einem Kaufkraftverlust des Geldes. Da oft durch Staatsschulden „gedecktes“ Papiergeld in Umlauf gebracht wurde, um Kriege zu finanzieren und dies häufig mit Inflation verbunden war, wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein Papiergeld häufig als wertloses Geld empfunden und mit Misstrauen betrachtet.

Buchgeld

Buchgeld (auch Giralgeld) ist der Zahlungsanspruch eines Kunden gegenüber einer Bank auf Zentralbankgeld, also Banknoten und Geldmünzen. Die Kontenbestände sind so genannte Sichtguthaben – sie müssen auf Sicht, d. h. jederzeit und sofort auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld ausbezahlt werden. In den ersten Jahrzehnten seiner Verwendung wurden diese Zahlungsansprüche schriftlich in Kontenbüchern geführt – daher der Name „Buchgeld“. Heute geschieht dies elektronisch in EDV-Systeme. Buchgeld ist Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch bargeldlose Überweisungen von anderen Konten oder durch Erteilen von Krediten der Bank. Von den Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen.
Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld Zahlungsmittel geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen Geldmenge, bezeichnet als M1, welche Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zum Euro-Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner Annahmepflicht.
 

Elektronisches Geld

Elektronisches Geld ist eine relativ neue Erscheinungsform des Buchgeldes. Bei elektronischem Geld wird ein monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle auf einem Datenträger, zum Beispiel einer GeldKarte gespeichert. Hier ist nur ein Guthaben, kein Kredit möglich.
(Kreditkarten sind kein elektronisches Geld, da sie keinen Geldbetrag aufgespeichert haben und nur als Ausweise für den Zugriff auf Konten dienen.)
 

Arten der Geldmenge

Wie bereits erwähnt, ist der Begriff „Geld“ nicht an einen bestimmten Träger gebunden. Vielmehr wird jeder Träger als Geld definiert, der die drei Geldfunktionen erfüllt. Da unterschiedliche Träger die Funktionen in unterschiedlichem Grad erfüllen, ist eine eindeutige Abgrenzung von Geld und Nicht-Geld kaum möglich. Aus diesem Grund definieren die Zentralbanken den Begriff Geld in mehrfacher Weise. Hierzu werden verschiedene Geldmengen unterschieden, je nach Erfüllung der Geldfunktionen:
Die Geldmenge M0 ist das von der Zentralbank geschaffene Geld und besteht aus den Giroguthaben der Banken bei der Zentralbank und dem in Umlauf befindlichen Bargeld (Münzen und Banknoten). Sie unterliegt dem direkten Einfluss der Zentralbank.
Geldmenge M1 umfasst die Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden können, also Bargeld und Sichteinlagen.
Geldmenge M2 umfasst – nach einer möglichen Definition – zusätzlich zu M1 die innerhalb einer Obergrenze wandelbaren Spareinlagen.
Geldmenge M3 umfasst zusätzlich zu M2 Termingelder.
 

Heutige Geldschöpfung

Prozess der Geldschöpfung

Die Ausgabe von Geld an die Bevölkerung eines Währungsraums wird Geldschöpfung genannt. Auf einer theoretischen Ebene kann man zwei unterschiedliche Arten von Geld unterscheiden. Zum einen das Zentralbankgeld, das von der Zentralbank geschaffen (geschöpft) oder vernichtet wird; hierzu zählt auch das Bargeld. Zum anderen Bankengeld, das durch die Kreditinstitute geschaffen (geschöpft) oder vernichtet wird, wobei es sich genau genommen nur um Geldforderungen handelt, die auf Bargeld lauten, jedoch ihrerseits genau wie dieses als Zahlungsmittel benutzt werden können.
Geld kann durch das Zusammenspiel von Zentralbank, Kreditinstituten, Unternehmen, privaten Haushalten und öffentlicher Hand geschaffen werden. Der häufigste Weg der Geldschöpfung basiert auf der Gewährung von Krediten. Bargeld (Münzen, Banknoten) kann nur von der Zentralbank geschaffen werden, Buchgeld auf Sichtguthabenkonten (Giralgeld) sowohl von der Zentralbank wie auch den Kreditinstituten.
Die Kreditinstitute können Geld auf Sichtguthabenkonten schöpfen, indem sie ihren Kunden gegen die Verpfändung von Sicherheiten (Hypotheken auf Grundstücke, Wertpapiere) Kredite gewähren. Nach Gewährung des Kredits kann der Kreditnehmer von einem Konto bei seiner Bank aus (Girokonto in Deutschland, Kontokorrentkonto in der Schweiz) über ein Guthaben bis zur Höhe des gewährten Kredits verfügen und davon Zahlungen per Überweisungen auf Konten anderer Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen. Durch diesen Vorgang wird Geld geschaffen. Auf der einen Seite wird Geld in Form von Sichtguthaben in Umlauf gebracht, auf der anderen Seite entsteht eine Forderung der Bank gegen den Kreditnehmer auf Rückzahlung des Kredits (Schuldtitel) als Aktiv-Position in der Bilanz der Bank. Umgekehrt wird Geld in Form von Sichtguthaben vernichtet, wenn ein Kredit an die Bank zurückgezahlt und der Schuldtitel aufgelöst wird.


Mindestreserve nach Ländern
Staat Mindest-
reserve-
satz (%)
Australien keiner
Kanada keiner
Schweden keiner
Vereinigtes Königreich keiner
Mexiko keiner
Eurozone 2,00
Schweiz 2,50
Chile 4,50
VR China 7,00
Bulgarien 8,00
Ungarn 8,75
Ghana 9,00
Vereinigte Staaten 10,00
Sambia 17,50
Kroatien 19,00
Tadschikistan 20,00
Suriname 35,00
Jordanien 80,00

Die Kreditvergabe eines Kreditinstituts muss durch sein Eigenkapital und Einlagen ihrer Kunden genügend abgesichert, gedeckt sein. Wenn das Eigenkapital und die Einlagen der Kunden nicht ausreichen, um die Kreditvergabe in dem gewünschten Umfang durchzuführen, hat sie die Möglichkeit, sich Zentralbankgeld bei der Zentralbank zu leihen; man spricht hier von Refinanzierung.
Das einmal eingezahlte Bargeld wird von den Bankkunden praktisch nie mehr in vollem Umfang zurückgezogen, weil bargeldloses Zahlen vorteilhafter ist. Deshalb müssen die Kreditinstitute nicht über den vollen Bestand an Bargeld verfügen, um die laufenden Abhebungen von Bargeld ausführen zu können. Dies ist andererseits der Grund, weshalb in Krisensituationen Banken und Sparkassen ihre Schalter schliessen müssen, wenn ihre Kunden aus Angst vor Verlusten ihre Guthaben auflösen und alles Bargeld abheben wollen.
Da das neu geschaffene Geld den Kreditinstituten wieder als Basis für weitere Geldschöpfung dienen kann, gibt es theoretisch keine obere Grenze für die Menge des von den Kreditinstituten geschaffenen Geldes. Um diese Geldschöpfung in Grenzen zu halten, gibt es neben Bilanzvorschriften für die Kreditinstitute (keine Überschuldung, minimale Eigenkapitaldeckung der Bank) je nach Land die Verpflichtung, bei der Zentralbank eine Mindestreserve an Zentralbankguthaben zu halten, die einen bestimmten Prozentsatz der bei ihnen liegenden Sichtguthaben ihrer Kunden ausmacht, das „fraktionale Reservesystem“.
Eine weitere Grenze ist systembedingt gegeben, da letztlich nicht Banken das Geld schöpfen, sondern jeder, der Schuldtitel auf sich in Umlauf setzt. Finden die Banken keine zusätzlichen Kreditnehmer, so können sie auch kein Geld schöpfen (im Sinne von Erhöhung der Gesamtgeldmenge).
Das von Kunden der Kreditinstitute benötigte Bargeld wird von der Zentralbank in Form von Münzen und Geldscheinen abgegeben, welches die Kreditinstitute bei der Zentralbank zu Lasten ihrer Guthaben an Zentralbankgeld besorgen.
Volkswirtschaftlich gesehen wird Geld nur geschaffen, wenn die Gesamtkreditaufnahme der Gesellschaft (Staat, Wirtschaft und Haushalte zusammen) grösser ist als die Gesamtkredittilgung, wenn also eine positive Nettogesamtkreditaufnahme stattgefunden hat.
 

Geldmarkt

Die Zentralbank nimmt auf den Geldmarkt Einfluss, indem sie entweder aktiv das Geldangebot im Rahmen einer so genannten Offenmarktpolitik beeinflusst oder über den Zinssatz für Zentralbankgeld indirekt auf Angebot und Nachfrage einwirkt.
Bei der Offenmarktpolitik kauft die Zentralbank von den Kreditinstituten Wertpapiere und bezahlt diese mit Zentralbankgeld. Auf diese Weise wird dem Bankensystem Geld zur Verfügung gestellt, welches zum Erteilen von Krediten befähigt. Umgekehrt kann sie auch Wertpapiere zum Kauf anbieten und auf diese Weise dem Bankensystem Geld entziehen.
Der Zinssatz für Zentralbankgeld bzw. für Einlagen der Kreditinstitute bei der Zentralbank beeinflusst den Geldmarkt indirekt, weil eine niedrige Verzinsung dieser Einlagen für die Kreditinstitute Anreize schafft, Kredite an Dritte zu gewähren, wodurch sich die Geldmenge erhöht, oder aber bei höherem Zinssatz entsprechend höhere Einlagen bei der Zentralbank zu unterhalten, was die Geldmenge verringert.
 

Geldpolitik

Zentralbanken verfolgen im Allgemeinen ein konkretes und festes Ziel bei der Geldmengensteuerung. Dieses Ziel ist häufig die Preisstabilität, d. h. die Bekämpfung der Inflation. Um die Inflationsrate auf ein volkswirtschaftlich sinnvolles Mass zu begrenzen, versucht die Zentralbank die Geldmenge im Gleichschritt mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu halten. Die Quantitätstheorie stellt einen direkten Zusammenhang zwischen Wachstum von Geldmenge und Preisniveau her.
In Zeiten geringer Inflationsraten kann die Zentralbank auch versuchen, Sekundärziele zu verfolgen, wie zum Beispiel die Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums.
 

Inflation

Wenn die Geldmenge übermässig wächst oder bei konstanter Geldmenge die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes zunimmt, kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen dem verfügbaren Geld und den Gütern, die mit dem Geld bezahlt werden könnten. Dieses Ungleichgewicht führt zu einem Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, was man dann als Inflation bezeichnet. Da sich der wirtschaftliche Wert des Geldes aus den Gütern ergibt, die damit erworben werden können, kann die Ausgabe zusätzlichen Geldes den Gesamtwert des in einer Volkswirtschaft umlaufenden Geldes nicht erhöhen, sondern führt zu Inflation.
Eine Zunahme der Geldmenge kann beispielsweise durch die (Zins-)Politik der Zentralbank (vergleiche Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland) oder eine plötzliche Erhöhung der Staatsverschuldung unter Zunahme der Geldmenge durch Zentralbankkredite an den Staat entstehen. Denkbar sind auch plötzlich veränderte Erwartungen der Verbraucher, die zu einem Abnehmen der Sparguthaben führen.
 

Deflation

Wenn die Geldmenge sinkt oder bei gleicher Geldmenge die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes zurückgeht, kann es zu einer Periode nachhaltig fallender Preise kommen, die als Deflation bezeichnet wird. Ein Rückgang der Geldmenge kann auch hier durch Massnahmen der Zentralbank ausgelöst werden (Zinspolitik). Die Umlaufgeschwindigkeit kann sinken, wenn die privaten Haushalte und Unternehmen zurückhaltender werden bezüglich Konsums und Investitionen und Geld eher sparen als ausgeben.
 

Rechtliches zum Geld

Auch der BGH hat sich mit dem (strafrechtlichen) Begriff des Geldes befassen müssen. Danach ist Geld „…jedes vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang“. Hierin kommen die bisher bereits erwähnten Grundfunktionen des Geldes zum Ausdruck. Regelmässig ist der Staat oder eine von ihm beauftragte Stelle für die Ausgabe dieses verkehrsfähigen Zahlungsmittels zuständig, das als Wertträger fungieren soll. Dieses Monopol des Staates, Geld zu drucken und in Umlauf zu bringen, schliesst mithin aus, dass nicht Autorisierte ebenfalls Geld drucken und in Umlauf bringen, sodass deren Handlungen als strafbare Fälschung von Zahlungsmitteln gilt (vgl. Falschgeld).
Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt (§ 935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig sogar dann noch erworben werden kann, wenn es dem rechtmässigen Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist. Für andere bewegliche Sachen gilt das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und Inhaberpapieren deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden soll.
Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über; die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.
In manchen Ländern (z.B. den USA ) kann die Zerstörung von Zahlungsmitteln aus vielerlei Gründen strafbar sein, beispielsweise wenn durch die Zerstörung die Abbildung eines Staatsoberhauptes oder geschützte Symbole beschädigt werden und eine solche Beschädigung strafbar ist.

 

 

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