Geldsysteme, Währung, Finanzwesen
Geld (abgeleitet vom indogermanischen ghel=Gold und dem Althochdeutschen
gelt, Vergeltung, Vergütung, Einkommen‘ oder ,Wert‘
) ist ein Begriff für ein Wertäquivalent. Geld kann
in materieller oder immaterieller Form existieren; Geldmünzen
und Banknoten stellen beispielsweise materielle Formen von Geld
dar, während Bankguthaben und Kreditzusagen zu den immateriellen
Geldformen gehören. Die in einem Staat üblicherweise
verwendete Geldsorte bezeichnet man als Währung.
Im praktischen Gebrauch ist Geld ein Zwischentauschmittel, das
sich von anderen Tauschmitteln dadurch unterscheidet, dass es
nicht unmittelbar den Bedarf eines Tauschpartners befriedigt,
sondern auf Grund allgemeiner Akzeptanz zu weiterem Tausch eingesetzt
werden kann.
Geld ist ein Studienobjekt der Wirtschaftswissenschaften (im Rahmen
der Fachrichtungen Geldtheorie und Geldpolitik), der Soziologie
und der Philosophie.
Geldfunktionen
In der Volkswirtschaftslehre werden im Wesentlichen drei Funktionen
des Geldes unterschieden:
Geld hat Zahlungsmittelfunktion. Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel
versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein
Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder
Dienstleistungen zu erwerben. Geld vereinfacht den Tausch von
Gütern und die Aufnahme und Tilgung von Schulden.
Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel. Um diesen Zweck erfüllen
zu können, muss es seinen Wert dauerhaft behalten können.
Geld ist Wertmassstab und Recheneinheit. Der Wert einer Geldeinheit
wird als Kaufkraft bezeichnet.
Geschichte des Geldes
Begehrte Güter wie Getreide, Muscheln, Kaurischnecken, Silber
oder Gold wurden in der Vergangenheit als Zwischentauschmittel
eingesetzt, hatten also eine Geldfunktion. Waren solche Güter
allgemein geschätzt und in beschränkter aber ausreichender
Menge verfügbar und nicht verderblich, konnten sie zu allgemein
akzeptierten Tausch- und Zahlungsmitteln werden. Man spricht hier
von Warengeld. Das Warengeld bestand entweder aus Naturgegenständen
(Naturalgeld), Schmuckstücken (Schmuckgeld) oder allgemeinen
Gebrauchs- und Nutzgegenstände z.B. Nutztieren.
Im Mittelalter gab es insbesondere im slawischen und skandinavischen
Ostseeraum ausgeprägte Gewichtsgeldwirtschaften. Das Kennzeichen
des Gewichtsgeldes ist es, nicht nach Anzahl oder Nennwert getauscht
zu werden, sondern nach Gewicht. Insbesondere Silber und andere
Metalle dienten als Gewichtsgeld. Dabei wurden oft nach Gewichtsbedarf
zerteilten Barren, Schmuckstücke oder auswärtige Münzen
eingesetzt. Auch die Münzen wurden hier allein nach Gewicht
gehandelt. Käufer und Verkäufer bestimmten das massgebliche
Gewicht durch Doppelwägung (Görmer 2006, 165).
Als weitere Form des Geldes entstand Kreditgeld, bei dem eine
Forderung gegenüber einem Schuldner dazu genutzt wird, um
Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Heutiges, von Geschäfts-
und Zentralbanken geschaffenes Geld ist Kreditgeld und stellt
eine Forderung gegenüber der jeweiligen Bank dar.
Unter dem Goldstandard des Deutschen Kaiserreiches war die Währungseinheit
Goldmark dadurch definiert, dass 2790 Goldmark dem Wert von einem
Kilogramm Feingold entsprachen.
Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts existierten in vielen Ländern
Währungsstandards, die den Geldwert in den verwendeten Währungseinheiten
als Wert einer feststehenden Menge des Edelmetalls Gold oder Silber
definierten. Dies war häufig mit der Prägung und dem
Umlauf von Kurantmünzen verbunden. Andere Zahlungsmittel
wurden in der Regel vom jeweiligen Emittenten auf Verlangen in
Kurantmünzen getauscht, deren Edelmetallmenge dem Nennwert
der eingetauschten Zahlungsmittel entsprach.
In den meisten Ländern dominierten zunächst Silberstandards.
Preise wurden in den jeweiligen, durch Silbermengen definierten
Währungseinheiten angegeben. Im täglichen Zahlungsverkehr
fanden sowohl Silberkurantmünzen als auch Scheidemünzen
Verwendung. Während dieser Zeit umlaufende Goldmünzen
hatten einen Kurs zum Silberkurantgeld, der auf den Kurszetteln
der Börsenplätze ablesbar war. Goldmünzen hatten
im Binnenland die Funktion von „Sondergeld“ bei der
Bezahlung „höchstwertiger“ Güter und dienten
als Handelsmünzen zur Bezahlung von Handelspartnern aus dem
Ausland.
Die meisten Industriestaaten wechselten im 19. Jahrhundert zu
einem Goldstandard. In Deutschland waren Banknoten zum Teil durch
Gold, zum Teil durch gute Handelswechsel mit einer Fälligkeit
von höchstens drei Monaten gedeckt. Banknoten der Reichsbank,
Reichskassenscheine und Scheidemünzen wurden auf Verlangen
bei den Reichsbank(haupt)kassen in Währungsgoldmünzen
eingetauscht. Deutsche Privatbanken mit eigener Notenemission
tauschten ebenfalls auf Verlangen von ihnen in Umlauf gebrachte
Banknoten in Goldmünzen. Auf Grund der vor dem Ersten Weltkrieg
herrschenden stabilen Währungsverhältnisse bestanden
in Deutschland im täglichen Geldverkehr keine Kursunterschiede
zwischen Gold-, Papier, Scheide- und Buchgeld. Auch war diese
Zeit durch weitgehend stabile Wechselkurse zwischen den Goldstandardländern
geprägt.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzichteten die meisten Staaten
auf einen Währungsstandard. An die Stelle eines solchen Standards
traten geldpolitische Massnahmen der Zentralbanken, die eine
Preisniveaustabilität sicherzustellen sollen.
Natural- oder Warengeld
Natural- oder Warengeld war früher weit verbreitet und in
allen Kulturen und Epochen vorzufinden. Es waren wertvolle, nützliche
oder schöne Dinge. Zum Beispiel Steingeld in Mikronesien,
Ring- und Schmuckgeld in Neu-Guinea und im Süd-Pazifik, Schnecken-
oder Muschelgeld in Afrika und China, Kleidergeld (beispielsweise
Pelze) in Nordamerika und Metallgeld in allen Regionen. Weiter
dazu zählen Rinder, Kamele, Ziegen, Felle, Dolche, Spaten,
Schmuckringe, besondere Steine, Salz und vieles mehr. Zum Warengeld
gehörten auch Schnecken, insbesondere Kaurischnecken, die
in der Mitte des 20. Jahrhunderts in Afrika, Südasien und
auf den Südseeinseln noch weit verbreitet in Gebrauch waren.
In Tibet wurde noch bis zum Einmarsch der Chinesen im Jahr 1950
vielfach mit Gerste oder Weizen bezahlt.
Mit der Entdeckung, dass manche dieser Dinge immer wieder weitergegeben,
aber nicht mehr als Nutzgüter gebraucht wurden, wurden kleine
und wesentlich weniger wertvolle Nachbildungen dieser Gegenstände
als Zahlungsmittel verwendet. So kam es beispielsweise zu Messergeld,
Spatengeld und Ähnlichem.
Das erste Falschgeld waren aus Knochen, Gestein oder Jade nachgeahmte
Muscheln, als diese etwa 2.000 v. Chr. das erste chinesische Zahlungsmittel
waren.
Dies sind Formen prämonetären Zahlungsverkehrs. Aspekte
der Zählbarkeit, der Lagerfähigkeit und der leichten
Transportierbarkeit spielten bereits früh eine Rolle bei
der Wahl des Materials, auch im Hinblick auf die Möglichkeit,
Werte aufzubewahren. Diesem Bedürfnis entsprachen Barren
oder Drähte aus Bronze oder Silber, die sehr werthaltig und
leicht aufzubewahren waren.
Münzgeld
Die ersten Münzen wurden im 7. Jahrhundert v. Chr. von den
Lydern geschlagen. Münzen erleichterten den Handel wesentlich.
Sie hatten den Vorteil, immer gleiche Grösse, gleiches
Gewicht und gleiches Aussehen zu besitzen und statt gewogen abgezählt
werden zu können.
Während bei Kurantmünzen der Münzwert dem Wert
des verwendeten Edelmetalls entspricht, ist bei Scheidemünzen
ähnlich wie bei Banknoten der Wert einer Münze als Zahlungsmittel
höher als der Materialwert. Kurantmünzen sind Warengeld,
bei Scheidemünzen handelt es sich hingegen um Kreditgeld.
Das Greshamsche Gesetz - „Das schlechte Geld verdrängt
das gute.“ - beschreibt, welche Auswirkungen es hat, wenn
Marktteilnehmer durch gesetzliche Vorschriften dazu gezwungen
werden, Geld mit geringerem Wert als Zahlung für Waren und
Dienstleistungen ohne Preisaufschlag gegenüber der Zahlung
mit Geld von höherem Wert zu akzeptieren. Wenn beispielsweise
aus Gold und Silber bestehende Kurantmünzen als Zahlungsmittel
üblich sind, durch ein Gesetz ein Wertverhältnis zwischen
Gold und Silber festgelegt wird und dieses Verhältnis nicht
den Marktpreisen der Edelmetalle entspricht oder die Marktpreise
sich ändern, hat dies zur Folge, dass Marktteilnehmer zum
Bezahlen die Münzen mit geringerem Wert verwenden, Preise
sich an den Münzen mit geringerem Wert orientieren und die
Münzen mit höheren Wert aus dem Umlauf verschwinden.
Unter freiem Wettbewerb hingegen kann sich „gutes Geld“
gegenüber „schlechtem Geld“ durchsetzen. So wurden
in England zu Beginn der Industriellen Revolution von privaten
Münzprägeanstalten in Umlauf gebrachte Kupfermünzen
gegenüber Kupfermünzen der königlichen Münzprägeanstalt
bevorzugt, da die von privaten Unternehmern geprägten Münzen
eine höhere Prägequalität aufwiesen und damit fälschungssicherer
waren, in ausreichender Menge verfügbar waren, und die Emittenten
im Gegensatz zur königlichen Münzprägeanstalt die
Kupfermünzen auf Verlangen wieder in Goldmünzen oder
Banknoten der Bank of England eintauschten.
Papiergeld
Papiergeld entstand im 11. Jahrhundert in China als Stellvertreter
für Münzgeld. Es war ursprünglich nicht als Ergänzung
zu Münzen gedacht, sondern als deren Ersatz bei Mangel an
Münzen. Papiergeld waren Wertpapiere mit der Aufforderung
an ihren Herausgeber, dem Inhaber auf Verlangen den Gegenwert
in Münzen auszuzahlen.
In Europa wurde Papiergeld erst viel später eingeführt;
so fand die erste Ausgabe von Papiergeld 1483 in Spanien statt,
damals jedoch noch als (vorübergehender) Ersatz für
fehlendes Münzgeld. Die Bank von Amsterdam begann ab 1609
mit der Schaffung von Buchgeld, ging hierbei aber sehr umsichtig
vor, indem das Geldinstitut jahrzehntelang auf jederzeit ausreichende
Deckung durch Münzen achtete. Am 16. Juli 1661 waren durch
die Bank von Stockholm, einer privaten Notenbank, die ersten offiziellen
Banknoten in Europa emittiert worden – jedoch mangels
Vertrauens mit mässigem Erfolg. In grossem Stil
wurde Papiergeld erstmals in Frankreich unter Finanzminister John
Law in der kurzen Zeitspanne von 1718 bis 1720 verwendet; diese
Episode endete jedoch in einem Fiasko. Weitere Etappen in Europa
waren zum Beispiel die sächsischen und preussischen
Staatspapier- und Tresorscheine des 18. Jahrhunderts, die Banknoten
der Wiener Währung um 1800 sowie die Assignaten der französischen
Revolutionszeit um 1791. Ab dem 19. Jahrhundert wurde die Banknote
allgemein in Deutschland als Zahlungsmittel neben der Münze
akzeptiert.
Während der Hyperinflation von 1914 bis 1923 haben einzelne
deutsche Städte Notgeld als Ersatz für Zentralbanknoten
herausgegeben.
Das Vertrauen in Papiergeld beruhte ursprünglich darauf,
dass es von jedermann jederzeit in Kurantmünzen umgetauscht
werden konnte. Dieses Vertrauen war durch ausreichende Bestände
an Kurantmünzen in den Schatzkammern des Herausgebers begründet
und wurde durch verbale Zusicherung eines Umtauschrechtes meist
auf der Banknote in Textform bekräftigt. Papiergeld, welches
nicht durch Gold oder Silber gedeckt war, wurde durch gute Handelswechsel
gedeckt. Während der Zeit des Goldstandards war eine solche
Deckung in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
Die Geldausgabe des heutigen Eurosystems ist im Gegensatz dazu
an keinerlei Deckungsvorschriften gebunden. Die Europäische
Zentralbank (EZB) verwendet unter anderem Forderungen gegenüber
Kreditinstituten als Deckung. Möchten Kreditinstitute Geld
von der EZB erhalten, verlangt diese zentralbankfähige Sicherheiten,
zu denen sie beispielsweise Schuldtitel der öffentlichen
Hand zählt. Seitens der Zentralbank besteht keine Verpflichtung,
die von ihr herausgegebenen Banknoten auf Verlangen in eine festgelegte
Menge Gold oder Silber einzutauschen.
Da Papiergeld ohne grosse Kosten hergestellt werden kann,
ist es in Verbindung mit einem Geldschöpfungsmonopol und
auf dem Wege der Erklärung von Papiergeld zum gesetzlichen
Zahlungsmittel möglich, es im Übermass in Umlauf
zu bringen. Dies führt zu Preissteigerungen und einem Kaufkraftverlust
des Geldes. Da oft durch Staatsschulden „gedecktes“
Papiergeld in Umlauf gebracht wurde, um Kriege zu finanzieren
und dies häufig mit Inflation verbunden war, wurde bis
ins 20. Jahrhundert hinein Papiergeld häufig als wertloses
Geld empfunden und mit Misstrauen betrachtet.
Buchgeld
Buchgeld (auch Giralgeld) ist der Zahlungsanspruch eines Kunden
gegenüber einer Bank auf Zentralbankgeld, also Banknoten
und Geldmünzen. Die Kontenbestände sind so genannte
Sichtguthaben – sie müssen auf Sicht, d. h. jederzeit
und sofort auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld
ausbezahlt werden. In den ersten Jahrzehnten seiner Verwendung
wurden diese Zahlungsansprüche schriftlich in Kontenbüchern
geführt – daher der Name „Buchgeld“. Heute
geschieht dies elektronisch in EDV-Systeme. Buchgeld ist Grundlage
des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen
von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden
Bank wie auch durch bargeldlose Überweisungen von anderen
Konten oder durch Erteilen von Krediten der Bank. Von den Sichtguthaben
können die Kontoinhaber Zahlungen per Überweisungen
auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen
lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen
lassen.
Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto
sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld Zahlungsmittel
geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch
zur zahlungsfähigen Geldmenge, bezeichnet als M1, welche
Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch –
im Gegensatz zum Euro-Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel
und unterliegt keiner Annahmepflicht.
Elektronisches Geld
Elektronisches Geld ist eine relativ neue Erscheinungsform des
Buchgeldes. Bei elektronischem Geld wird ein monetärer Wert
in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle auf einem
Datenträger, zum Beispiel einer GeldKarte gespeichert. Hier
ist nur ein Guthaben, kein Kredit möglich.
(Kreditkarten sind kein elektronisches Geld, da sie keinen Geldbetrag
aufgespeichert haben und nur als Ausweise für den Zugriff
auf Konten dienen.)
Arten der Geldmenge
Wie bereits erwähnt, ist der Begriff „Geld“
nicht an einen bestimmten Träger gebunden. Vielmehr wird
jeder Träger als Geld definiert, der die drei Geldfunktionen
erfüllt. Da unterschiedliche Träger die Funktionen in
unterschiedlichem Grad erfüllen, ist eine eindeutige Abgrenzung
von Geld und Nicht-Geld kaum möglich. Aus diesem Grund definieren
die Zentralbanken den Begriff Geld in mehrfacher Weise. Hierzu
werden verschiedene Geldmengen unterschieden, je nach Erfüllung
der Geldfunktionen:
Die Geldmenge M0 ist das von der Zentralbank geschaffene Geld
und besteht aus den Giroguthaben der Banken bei der Zentralbank
und dem in Umlauf befindlichen Bargeld (Münzen und Banknoten).
Sie unterliegt dem direkten Einfluss der Zentralbank.
Geldmenge M1 umfasst die Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel
eingesetzt werden können, also Bargeld und Sichteinlagen.
Geldmenge M2 umfasst – nach einer möglichen Definition
– zusätzlich zu M1 die innerhalb einer Obergrenze wandelbaren
Spareinlagen.
Geldmenge M3 umfasst zusätzlich zu M2 Termingelder.
Heutige Geldschöpfung
Prozess der Geldschöpfung
Die Ausgabe von Geld an die Bevölkerung eines Währungsraums
wird Geldschöpfung genannt. Auf einer theoretischen Ebene
kann man zwei unterschiedliche Arten von Geld unterscheiden. Zum
einen das Zentralbankgeld, das von der Zentralbank geschaffen
(geschöpft) oder vernichtet wird; hierzu zählt auch
das Bargeld. Zum anderen Bankengeld, das durch die Kreditinstitute
geschaffen (geschöpft) oder vernichtet wird, wobei es sich
genau genommen nur um Geldforderungen handelt, die auf Bargeld
lauten, jedoch ihrerseits genau wie dieses als Zahlungsmittel
benutzt werden können.
Geld kann durch das Zusammenspiel von Zentralbank, Kreditinstituten,
Unternehmen, privaten Haushalten und öffentlicher Hand geschaffen
werden. Der häufigste Weg der Geldschöpfung basiert
auf der Gewährung von Krediten. Bargeld (Münzen, Banknoten)
kann nur von der Zentralbank geschaffen werden, Buchgeld auf Sichtguthabenkonten
(Giralgeld) sowohl von der Zentralbank wie auch den Kreditinstituten.
Die Kreditinstitute können Geld auf Sichtguthabenkonten schöpfen,
indem sie ihren Kunden gegen die Verpfändung von Sicherheiten
(Hypotheken auf Grundstücke, Wertpapiere) Kredite gewähren.
Nach Gewährung des Kredits kann der Kreditnehmer von einem
Konto bei seiner Bank aus (Girokonto in Deutschland, Kontokorrentkonto
in der Schweiz) über ein Guthaben bis zur Höhe des gewährten
Kredits verfügen und davon Zahlungen per Überweisungen
auf Konten anderer Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen
lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen
lassen. Durch diesen Vorgang wird Geld geschaffen. Auf der einen
Seite wird Geld in Form von Sichtguthaben in Umlauf gebracht,
auf der anderen Seite entsteht eine Forderung der Bank gegen den
Kreditnehmer auf Rückzahlung des Kredits (Schuldtitel) als
Aktiv-Position in der Bilanz der Bank. Umgekehrt wird Geld in
Form von Sichtguthaben vernichtet, wenn ein Kredit an die Bank
zurückgezahlt und der Schuldtitel aufgelöst wird.
Mindestreserve nach Ländern
Staat Mindest-
reserve-
satz (%)
Australien keiner
Kanada keiner
Schweden keiner
Vereinigtes Königreich keiner
Mexiko keiner
Eurozone 2,00
Schweiz 2,50
Chile 4,50
VR China 7,00
Bulgarien 8,00
Ungarn 8,75
Ghana 9,00
Vereinigte Staaten 10,00
Sambia 17,50
Kroatien 19,00
Tadschikistan 20,00
Suriname 35,00
Jordanien 80,00
Die Kreditvergabe eines Kreditinstituts muss durch sein Eigenkapital
und Einlagen ihrer Kunden genügend abgesichert, gedeckt sein.
Wenn das Eigenkapital und die Einlagen der Kunden nicht ausreichen,
um die Kreditvergabe in dem gewünschten Umfang durchzuführen,
hat sie die Möglichkeit, sich Zentralbankgeld bei der Zentralbank
zu leihen; man spricht hier von Refinanzierung.
Das einmal eingezahlte Bargeld wird von den Bankkunden praktisch
nie mehr in vollem Umfang zurückgezogen, weil bargeldloses
Zahlen vorteilhafter ist. Deshalb müssen die Kreditinstitute
nicht über den vollen Bestand an Bargeld verfügen, um
die laufenden Abhebungen von Bargeld ausführen zu können.
Dies ist andererseits der Grund, weshalb in Krisensituationen
Banken und Sparkassen ihre Schalter schliessen müssen,
wenn ihre Kunden aus Angst vor Verlusten ihre Guthaben auflösen
und alles Bargeld abheben wollen.
Da das neu geschaffene Geld den Kreditinstituten wieder als Basis
für weitere Geldschöpfung dienen kann, gibt es theoretisch
keine obere Grenze für die Menge des von den Kreditinstituten
geschaffenen Geldes. Um diese Geldschöpfung in Grenzen zu
halten, gibt es neben Bilanzvorschriften für die Kreditinstitute
(keine Überschuldung, minimale Eigenkapitaldeckung der Bank)
je nach Land die Verpflichtung, bei der Zentralbank eine Mindestreserve
an Zentralbankguthaben zu halten, die einen bestimmten Prozentsatz
der bei ihnen liegenden Sichtguthaben ihrer Kunden ausmacht, das
„fraktionale Reservesystem“.
Eine weitere Grenze ist systembedingt gegeben, da letztlich nicht
Banken das Geld schöpfen, sondern jeder, der Schuldtitel
auf sich in Umlauf setzt. Finden die Banken keine zusätzlichen
Kreditnehmer, so können sie auch kein Geld schöpfen
(im Sinne von Erhöhung der Gesamtgeldmenge).
Das von Kunden der Kreditinstitute benötigte Bargeld wird
von der Zentralbank in Form von Münzen und Geldscheinen abgegeben,
welches die Kreditinstitute bei der Zentralbank zu Lasten ihrer
Guthaben an Zentralbankgeld besorgen.
Volkswirtschaftlich gesehen wird Geld nur geschaffen, wenn die
Gesamtkreditaufnahme der Gesellschaft (Staat, Wirtschaft und Haushalte
zusammen) grösser ist als die Gesamtkredittilgung, wenn
also eine positive Nettogesamtkreditaufnahme stattgefunden hat.
Geldmarkt
Die Zentralbank nimmt auf den Geldmarkt Einfluss, indem sie
entweder aktiv das Geldangebot im Rahmen einer so genannten Offenmarktpolitik
beeinflusst oder über den Zinssatz für Zentralbankgeld
indirekt auf Angebot und Nachfrage einwirkt.
Bei der Offenmarktpolitik kauft die Zentralbank von den Kreditinstituten
Wertpapiere und bezahlt diese mit Zentralbankgeld. Auf diese Weise
wird dem Bankensystem Geld zur Verfügung gestellt, welches
zum Erteilen von Krediten befähigt. Umgekehrt kann sie auch
Wertpapiere zum Kauf anbieten und auf diese Weise dem Bankensystem
Geld entziehen.
Der Zinssatz für Zentralbankgeld bzw. für Einlagen der
Kreditinstitute bei der Zentralbank beeinflusst den Geldmarkt
indirekt, weil eine niedrige Verzinsung dieser Einlagen für
die Kreditinstitute Anreize schafft, Kredite an Dritte zu gewähren,
wodurch sich die Geldmenge erhöht, oder aber bei höherem
Zinssatz entsprechend höhere Einlagen bei der Zentralbank
zu unterhalten, was die Geldmenge verringert.
Geldpolitik
Zentralbanken verfolgen im Allgemeinen ein konkretes und festes
Ziel bei der Geldmengensteuerung. Dieses Ziel ist häufig
die Preisstabilität, d. h. die Bekämpfung der Inflation.
Um die Inflationsrate auf ein volkswirtschaftlich sinnvolles Mass
zu begrenzen, versucht die Zentralbank die Geldmenge im Gleichschritt
mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu halten. Die Quantitätstheorie
stellt einen direkten Zusammenhang zwischen Wachstum von Geldmenge
und Preisniveau her.
In Zeiten geringer Inflationsraten kann die Zentralbank auch versuchen,
Sekundärziele zu verfolgen, wie zum Beispiel die Steigerung
des gesamtwirtschaftlichen Wachstums.
Inflation
Wenn die Geldmenge übermässig wächst oder
bei konstanter Geldmenge die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes
zunimmt, kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen dem verfügbaren
Geld und den Gütern, die mit dem Geld bezahlt werden könnten.
Dieses Ungleichgewicht führt zu einem Anstieg des allgemeinen
Preisniveaus, was man dann als Inflation bezeichnet. Da sich der
wirtschaftliche Wert des Geldes aus den Gütern ergibt, die
damit erworben werden können, kann die Ausgabe zusätzlichen
Geldes den Gesamtwert des in einer Volkswirtschaft umlaufenden
Geldes nicht erhöhen, sondern führt zu Inflation.
Eine Zunahme der Geldmenge kann beispielsweise durch die (Zins-)Politik
der Zentralbank (vergleiche Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg
in Deutschland) oder eine plötzliche Erhöhung der Staatsverschuldung
unter Zunahme der Geldmenge durch Zentralbankkredite an den Staat
entstehen. Denkbar sind auch plötzlich veränderte Erwartungen
der Verbraucher, die zu einem Abnehmen der Sparguthaben führen.
Deflation
Wenn die Geldmenge sinkt oder bei gleicher Geldmenge die Umlaufgeschwindigkeit
des Geldes zurückgeht, kann es zu einer Periode nachhaltig
fallender Preise kommen, die als Deflation bezeichnet wird. Ein
Rückgang der Geldmenge kann auch hier durch Massnahmen
der Zentralbank ausgelöst werden (Zinspolitik). Die Umlaufgeschwindigkeit
kann sinken, wenn die privaten Haushalte und Unternehmen zurückhaltender
werden bezüglich Konsums und Investitionen und Geld eher
sparen als ausgeben.
Rechtliches zum Geld
Auch der BGH hat sich mit dem (strafrechtlichen) Begriff des
Geldes befassen müssen. Danach ist Geld „…jedes
vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle als Wertträger
beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes
Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang“.
Hierin kommen die bisher bereits erwähnten Grundfunktionen
des Geldes zum Ausdruck. Regelmässig ist der Staat oder
eine von ihm beauftragte Stelle für die Ausgabe dieses verkehrsfähigen
Zahlungsmittels zuständig, das als Wertträger fungieren
soll. Dieses Monopol des Staates, Geld zu drucken und in Umlauf
zu bringen, schliesst mithin aus, dass nicht Autorisierte
ebenfalls Geld drucken und in Umlauf bringen, sodass deren Handlungen
als strafbare Fälschung von Zahlungsmitteln gilt (vgl. Falschgeld).
Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt
(§ 935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig
sogar dann noch erworben werden kann, wenn es dem rechtmässigen
Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst
abhanden gekommen ist. Für andere bewegliche Sachen gilt
das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und Inhaberpapieren
deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden soll.
Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über;
die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank
sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer,
gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei
Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft
(§ 929 Satz 1 BGB). Für den Euro gilt, dass die Zerstörung
von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In
Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich
nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden,
sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem
Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von
Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar
aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für
absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.
In manchen Ländern (z.B. den USA ) kann die Zerstörung
von Zahlungsmitteln aus vielerlei Gründen strafbar sein,
beispielsweise wenn durch die Zerstörung die Abbildung eines
Staatsoberhauptes oder geschützte Symbole beschädigt
werden und eine solche Beschädigung strafbar ist.